Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass möglichst alle Menschen Terminmarktplatz nutzen können – unabhängig von Beeinträchtigungen oder verwendeten Hilfsmitteln. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und wie du uns Barrieren melden kannst.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website terminmarktplatz.de einschließlich der Such-, Buchungs- und Anbieterfunktionen.
2. Stand der Vereinbarkeit
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA sowie an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die Website ist mit diesen Anforderungen nach unserer Einschätzung teilweise vereinbar; wir arbeiten laufend an Verbesserungen.
3. Bereits umgesetzte Maßnahmen
- durchgängige Sprachauszeichnung (Deutsch) und semantische Seitenstruktur mit Landmarks,
- Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus und einem „Zum Inhalt springen“-Link,
- Beschriftungen für Formularfelder und Alternativtexte für Bilder,
- responsives Layout mit frei skalierbarem Zoom (kein Zoom-Verbot),
- Berücksichtigung reduzierter Bewegung (prefers-reduced-motion).
4. Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen sind einzelne Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei, z. B.:
- einzelne dynamisch geladene Inhalte (Suchergebnisse, Kartenansicht) sind mit Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar,
- einzelne Farbkontraste in Nebeninformationen erreichen noch nicht überall die Zielwerte,
- eingebundene Drittinhalte (z. B. Kartendienst) unterliegen nicht vollständig unserem Einfluss.
Wir beheben bekannte Punkte fortlaufend.
5. Barrieren melden & Kontakt (Feedback)
Sind dir Barrieren aufgefallen oder benötigst du Inhalte in einer zugänglicheren Form? Melde dich gerne – wir helfen weiter und verbessern die Seite:
- über unser Kontaktformular,
- per E-Mail an info@terminmarktplatz.de.
Bitte beschreibe möglichst konkret die betroffene Seite und das Problem, damit wir schnell reagieren können. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Rückmeldung.
6. Durchsetzungsverfahren
Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden, kannst du dich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG wenden. Für Deutschland ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Stand dieser Erklärung: Juli 2026